Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.08.1996 - 20 U 109/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schlüsselkopie und Fahrzeugdiebstahl an fremdem Ort
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 I b; VVG § 1
Kfz-Entwendung von einem üblicherweise nicht benutzten Abstellplatz - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB § 12 Nr. 1 Ib
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wahrscheinlichkeit; Vortäuschung; Schlüsselkopie; Entwendung
Verfahrensgang
- LG Arnsberg - 1 O 348/93
- OLG Hamm, 21.08.1996 - 20 U 109/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 159
- VersR 1997, 736
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95
Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1996 - 20 U 109/96
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahles nicht dadurch, daß das Fahrzeug später ohne Spuren an den Schließzylindern wieder aufgefunden wird und der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die Anfertigung einer Schlüsselkopie hat (BGH VersR 1996, 319 und - ausdrücklich - Urteil vom 26.06.1996 - IV ZR 164/95).Aufgrund der folgenden Besonderheit des Streitfalles bleibt eine solche Möglichkeit, um eine Formulierung des Bundesgerichtshofes aufzugreifen (VersR 1996, 319 [320]), nur theoretisch.
- BGH, 26.06.1996 - IV ZR 164/95
Äußeres Bild eines Kfz-Diebstahls bei Fertigung einer Schlüsselkopie
Auszug aus OLG Hamm, 21.08.1996 - 20 U 109/96
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entfällt das äußere Bild eines Kraftfahrzeugdiebstahles nicht dadurch, daß das Fahrzeug später ohne Spuren an den Schließzylindern wieder aufgefunden wird und der Versicherungsnehmer keine plausible Erklärung für die Anfertigung einer Schlüsselkopie hat (BGH VersR 1996, 319 und - ausdrücklich - Urteil vom 26.06.1996 - IV ZR 164/95).
- LG Memmingen, 03.07.2003 - 2 O 319/03
Anspruch aus einer Kraftfahrzeugteilkaskoversicherung auf Ersatz des …
Das Darlegen solcher Umstände genügt: nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer, der Mindesttatsachen bewiesen hat, aus denen sich das äußere Bild eines Diebstahls ergibt, dem Anspruch des Versicherungsnehmers solche Tatsachen mit Erfolg entgegenhalten, die dafür sprechen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist; allerdings bedarf es für den Schluss auf ein Vortäuschen des Diebstahls einer nicht nur hinreichenden Wahrscheinlichkeit wie beim äußeren Bild, sondern einer höheren, nämlich der erheblichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 246; NJW-RR 1997, 152 [BGH 16.10.1996 - IV ZR 154/95] ; NJW-RR 1993, 719; OLG Hamm, VersR 1993, 218, 219) [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , wobei freilich an den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit keine unerfüllbaren Anforderungen gestellt werden dürfen (OLG Hamm, NJW-RR 1997, 159 [OLG Hamm 21.08.1996 - 20 U 109/96] ).Es ist davon überzeugt, dass ein -mutmaßlich italienischer - Autodieb in dem hier streitgegenständlichen Fall den Besitz an den Fahrzeugschlüsseln zur sofortigen Entwendung des Fahrzeugs genutzt hätte, zumal er hier aufgrund der deutschen Kennzeichen des Fahrzeugs damit rechnen musste, dass sich das Fahrzeug nicht längere Zeit in ... befinden wird (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Hamm, VersR 1993, 218 [OLG Hamm 20.03.1992 - 20 U 289/91] , NJW-RR 1997, 159 sowie VersR 1998, 755 und LG Köln, Urteil vom 29.11.2000 - 24 O 299/00 -).